Als Grenzgänger/in in der Schweiz arbeiten.

Du möchtest als Grenzgänger/in in der Schweiz arbeiten? Hier haben wir dir die wichtigsten Informationen zum Thema Grenzgänger/in in der Schweiz zusammengetragen.

Wer gilt als Grenzgänger/in?

Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind Personen, die in der ausländischen Grenzzone wohnen, zum Beispiel in Deutschland, und in der Grenzzone der Schweiz arbeiten.

Die Grenzzonen sind über das Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern definiert. Gemäss diesen Vereinbarungen müssen Grenzgängerinnen und Grenzgänger mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.

Wie beantrage ich die Grenzgänger/innen-Bewilligung?

Die Grenzgänger-Bewilligung EU/EFTA (Ausweis G) wird dir bei Vorlage eines Arbeitsvertrages von der zuständigen kantonalen Behörde deines Arbeitsortes ausgestellt. Den Antrag für die Bewilligung musst du vor deinem Arbeitsantritt einreichen. Auf den Gesuchsformularen der kantonalen Migrationsämter sind die notwendigen Dokumente für dein Gesuch aufgelistet. Wenn du unter der Woche in der Schweiz wohnst, musst du dich als Grenzgängerin oder Grenzgänger bei deiner Einwohner-Gemeinde in der Schweiz als Wochenaufenthalter/in anmelden.

Wo bin ich als Grenzgänger/in sozialversichert?

Prinzipiell bist du als Grenzgänger/in im Beschäftigungsstaat sozialversichert. Die Sozialversicherung in der Schweiz umfasst unterschiedliche Bereiche. Im Rahmen des Drei-Säulen-Systems sind das die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung sowie die Rentenversicherung. Hinzu kommen Leistungen für Familien.

Mit dem sogenannten Optionsrecht hast du jedoch die Möglichkeit, dich von der Krankenkasse befreien zu lassen.

Für weitere Informationen sind wir dir gerne behilflich.

Wo muss ich als Grenzgänger/in Steuern zahlen?

Als Grenzgänger/in zahlst du grundsätzlich deine Steuern in deinem Wohnsitzland, das in diesem Fall Deutschland ist. In der Schweiz wird zunächst eine Quellensteuer in Höhe von maximal 4,5 % erhoben. Dieser Betrag wird bei deiner Einkommensteuerveranlagung in Deutschland berücksichtigt und zurückerstattet. Dafür benötigst du eine Ansässigkeitsbescheinigung durch das deutsche Wohnsitzfinanzamt.

Arbeitsrecht als Grenzgänger/in

Für dich als Grenzgänger/in der Schweiz gilt das schweizerische Arbeitsrecht. Bei Fragen rund um deine Arbeitssituation helfen wir dir gerne weiter.

Dein Kontakt für Rückfragen.

Hast du weitere Fragen rund um das Thema Grenzgänger/in in der Schweiz? Dann kontaktiere unser HR-Beratungsteam.

Wir pflegen
Wir pflegen

Regionenvorstellung

Finde jetzt anhand unserer Regionenvorstellung den passenden Arbeitsort als Grenzgänger/in.

Wir helfen im Haushalt
Wir helfen im Haushalt

Lohn

Hier erfährst du alles Wissenswerte über deinen Lohn als Pflegefachkraft bei der Senevita.